Erzieherin und schwanger? Das müsst Ihr über Elterngeld und Elternzeit wissen!
Du bist Erzieherin und schwanger? Dann erst mal herzlichen Glückwunsch. Das ist toll. Aber kaum weiß man es und die Kita erfährt es, schon wird man freigestellt. Dabei hat man sich noch gar keine Gedanken darüber gemacht, was als nächstes kommt. Zum Beispiel: Wie sieht es mit der Elternzeit aus? Die Elternzeit regelt ganz klar, dass frischgebackene Eltern in Deutschland ein Anrecht darauf haben, von ihrem Arbeitgeber für einen bestimmten zeitlichen Rahmen freigestellt zu werden, damit sie ihre Kinder selbst betreuen. Finanzieren können sie sich in dieser Zeit zum Teil durch das Elterngeld. Die wichtigsten Infos zu diesem Thema haben wir für Euch zusammengefasst.
Wichtig: Schwangerschaft als Erzieherin dem Arbeitgeber melden!
Vor allem als Erzieher muss die Schwangerschaft schnell gemeldet werden, wahrscheinlich wirst Du dann nämlich sogar recht bald in Mutterschutz geschickt. Spätestens gegen Ende der Schwangerschaft stellt der Frauenarzt eine Bescheinigung für den Arbeitgeber und die Versicherung aus, damit planbar ist, wann Mutterschutz und Elternzeit in etwa beginnen bzw. enden. Generell kannst Du Elternzeit nehmen, bis Dein Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat oder Dir etwas davon für den Zeitraum vom dritten bis zum achten Lebensjahr aufsparen. In dieser Zeit besteht Kündigungsschutz, Du kannst jedoch nicht erwarten, dass Du nach der Elternzeit wieder auf der gleichen Position (also beispielsweise in Deiner alten Kindergartengruppe) landest.
Die genauen Vorschriften findest Du auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Elterngeld – was Du beachten solltest
Wenn Dir Leute dazu raten, den Mutterschutz zu nutzen, um Dich um die Formulare für das Elterngeld zu kümmern – höre unbedingt auf sie! Das Ausfüllen nimmt nämlich einige Zeit in Anspruch und falls Fragen auftreten, solltest Du einen Termin bei der für Dich zuständigen Elterngeldstelle ausmachen. Diese findest Du über diese Such-Funktion. Außerdem gibt es einen gewissen Zeitdruck, denn das Elterngeld wird rückwirkend für höchstens drei Monate gezahlt. Wer also zu lang braucht, riskiert, dass er nicht alle Mittel erhält.
Gemeinsam mit Deinem Partner stehen Dir 14 Monate Elterngeld-Bezugszeitraum zur Verfügung, wenn mindestens ein Elternteil für mindestens zwei Monate auf sein Einkommen verzichtet. Allerdings wird die Zeit des Mutterschutzes bzw. der Bezug des Mutterschaftsgeldes davon abgezogen. Der Mindestbetrag für das Elterngeld liegt bei 300 Euro monatlich.
Welche Unterlagen werden für das Elterngeld benötigt?
- Antrag auf Elterngeld (unterschrieben von beiden Elternteilen oder vom alleinerziehenden Elternteil)
- Geburtsbescheinigung des Kindes vom Standesamt (Original mit dem Verwendungszweck „Elterngeld“ versehen)
- Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt
- Einkommensnachweise
- Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers, wenn Du während der Elternzeit Teilzeit arbeitest
Den entsprechenden Antrag für Dein Bundesland findest Du über diese Seite.
Was hat es mit ElterngeldPlus auf sich?
Seit 2015 gibt es neben dem Basis Elterngeld das ElterngeldPlus – es soll Paaren, die sich beide Elternzeit nehmen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten wollen, die Planung erleichtern. Dadurch verlängert sich die Bezugszeit des Elterngeldes. Die Basishöhe beträgt 150 Euro im Monat. Alle entscheidenden Infos erhältst Du in dieser Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Tipp: Auch hier kann es sinnvoll sein, einen Beratungstermin auszumachen, damit Du und Dein Partner die passende Aufteilung wählt.
Nach der Schwangerschaft Gedanken über die Rückkehr machen
Ob ElterngeldPlus oder „traditionell“ drei Jahre zuhause – Du machst Dir am besten in der Schwangerschaft Gedanken darüber, wie Deine berufliche Zukunft aussehen könnte. Am besten in enger Rücksprache mit Deinem Arbeitgeber. Manche Träger erlauben zum Beispiel nicht, dass Dein eigenes Kind in Deine Kita gehen darf. Dann musst Du Dich für einen Wechsel entscheiden oder für Deinen Nachwuchs eine andere Einrichtung finden.
Leider geht es selbst im sozialen Sektor nicht immer sozial und familienfreundlich zu. Dein Arbeitgeber ist vielleicht wenig begeistert davon, dass Du nach der Elternzeit nur Teilzeit arbeiten willst – vor allem wenn Du keine Früh- oder Spätschichten mehr übernimmst. Betriebe ab 15 Mitarbeitern müssen das jedoch möglich machen. Eventuell versetzt Dich der Träger dafür jedoch. Mit klaren Absprachen beugst Du Verstimmungen vor.
Elterngeld für Erzieherinnen in der Ausbildung
Auch als Auszubildender und Studierender hast Du das Recht auf Elternzeit und Elterngeld, wenn Du das Sorgerecht hast, das Kind mit Dir im Haushalt lebt und Du es selbst betreust. Solltest Du eine Ausbildungsvergütung erhalten, gibt es den Mindestbetrag Elterngeld von 300 Euro. Nur auf eine Ausbildungsbeihilfe musst Du während der Elternzeit verzichten.
Wichtig: Mit diesem Artikel können wir keine Rechtsberatung abdecken und jeden individuellen Fall klären. Der Text dient nur zur allgemeinen Information. Die aktuelle Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ des Bundesministeriums findest Du hier zum Online-Download.
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