Anerkennung von Erzieherinnen aus dem Ausland – die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Ihr seid Erzieherinnen und Erzieher? Ihr habt bereits im Ausland in diesem Beruf gearbeitet? Und jetzt möchtet Ihr die Anerkennung Eurer ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland?
Willkommen in Deutschland. Leider ist die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gerade für Erzieherinnen und Erzieher etwas schwieriger. Das liegt vor allem daran, da jedes Bundesland die Anerkennung etwas anders handhabt. Ob als Kinderpfleger, Erzieher oder als Absolvent eines Studiums, die deutsche Bürokratie ist nicht immer durchschaubar. Mit diesem Artikel wollen wir Dir wichtige Fragen beantworten, die Dir möglicherweise durch den Kopf schwirren. Die Anerkennung der Arbeit von ausländischen Erzieherinnen und Erzieher wird meistens wertgeschätzt. Jedoch verlangt das deutsche System einen regelkonformen Nachweis der Ausbildung. Wenn eine Frau oder ein Mann im Ausland die Ausbildung zum Erzieher absolviert und dann nach Deutschland kommt, kann derjenige schnell auf Schwierigkeiten stoßen. Einige deutsche Bundesländer erkennen die ausländische Erzieherausbildung nicht an, was zu Verwirrung und teils zum Ärger führt. Obwohl sie teilweise jahrelang nach ihrer Ausbildung als Erzieher gearbeitet haben, wird ihre Ausbildung herabgestuft. Sie dürfen laut Gesetz in Deutschland nicht als anerkannte Erzieherinnen oder Erzieher arbeiten. Dabei gibt es verschiedene Qualifikationen, die unterschiedlich zertifiziert werden.
Warum Erzieher aus dem Ausland nach Deutschland kommen und hier arbeiten möchten
Viele Menschen, die im Ausland die Ausbildung zum Erzieher gemacht haben, überlegen sich zweimal, ob sie nach Deutschland kommen. Aber es lohnt sich! In Deutschland besteht ein großer Erziehermangel. Das Land bietet immer mehr Betreuungsplätze an, aber die Fachkräfte fehlen. Experten schätzen, dass bis zu 240.000 Stellen unbesetzt sind. Teilweise werden Headhunter beauftragt, nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu schauen. Der Beruf des Erziehers ist für deutsche Verhältnisse leider zu schlecht bezahlt. Trotzdem wollen immer mehr Pädagoginnen und Pädagogen aus dem Ausland in Deutschland arbeiten. Der Beruf ist für viele eine Berufung. Selbstverständlich möchten die ausländischen Fachkräfte gleiches Gehalt bekommen. Die Qualifikationen für Erzieherinnen und Erzieher aus dem Ausland werden leider sehr oft verkannt, weil das starre Staatssystem es kaum anders zulässt. Es gibt aber durchaus Träger und Einrichtungen, die bereit wären, ihre neuen Teamkolleginnen und Kollegen fair zu bezahlen und deren Arbeit anzuerkennen. Ende 2011 wurde ein Gesetz erlassen, das Dir einen Rechtsanspruch auf die Prüfung Deiner Qualifikationen ermöglicht, die Du im Ausland erworben hast. Dennoch gibt es weiterhin Lücken.
Für die Anerkennung unerlässlich: Qualifikationen nachweisen
Deutschland ist ein Land, das alles gerne nachweislich auf Papier sehen möchte. Wenn Du also im Ausland ein Studium oder eine Ausbildung absolviert hast, kannst Du das im zuständigen Ministerium einreichen und die Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher beantragen. Welches Ministerium für Dich zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland Du arbeiten möchtest. Bedauerlicherweise gibt es derzeit keine einheitliche Regelung. Deshalb entscheiden die Ministerien unterschiedlich.
Die staatliche Anerkennung als Erzieher
In Deutschland wird eine staatliche Anerkennung benötigt, um als Erzieherin oder Erzieher arbeiten zu können und entsprechend des Tarifes bezahlt zu werden. Deshalb ist der erste Weg zum jeweils zuständigen Ministerium. Dort werden alle Zertifikate und schriftliche Qualifikationen auf Gleichwertigkeit geprüft. Außerdem wird die persönliche Eignung gemäß § 5 SozBAG geprüft. Deshalb ist ein erweitertes Führungszeugnis von Nöten. Ist Deines ohne Einträge, kann eine staatliche Anerkennung erteilt werden. Zum Schluss werden die Deutschkenntnisse geprüft. Um Dich mit den Kindern und Eltern unterhalten zu können, sind gute Sprachkenntnisse nötig. Selbst wenn alle anderen Punkte grünes Licht geben, könnte es sein, dass der Antrag aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse abgelehnt wird. Deshalb ist das Erlernen der Sprache überaus wichtig für den Job als Erzieherin oder Erzieher in Deutschland.
Welches muss ich Ministerium kontaktieren?
Je nach Bundesland musst Du ein anderes Ministerium kontaktieren. Manchmal sind mehrere Ministerien für Ausbildungsfragen zuständig.
Bundesland | Ministerium |
Baden-Württemberg | Ministerium für Kultur, Jugend und Sport in 70173 Stuttgart |
Bayern | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultur in 80333 München |
Berlin | Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in 10178 Berlin-Mitte |
Brandenburg | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in 14473 Potsdam
https://service.brandenburg.de/de/ministerium-fuer-bildung-jugend-und-sport-mbjs/11341 |
Bremen | Senatorin für Bildung und Wissenschaft in 28195 Bremen |
Hamburg | Hamburger Institut für Berufliche Bildung in 22083 Hamburg |
Hessen | Hessisches Kultusministerium in 65185 Wiesbaden |
Mecklenburg-Vorpommern | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in 19053 Schwerin |
Niedersachsen | Niedersächsisches Kultusministerium in 30173 Hannover |
Nordrhein-Westfalen | Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW in 40221 Düsseldorf |
Rheinland-Pfalz | Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur in 55116 Mainz
www.mbwwk.rlp.de |
Saarland | Ministerium für Bildung in 66117 Saarbrücken |
Sachsen | Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport in 01097 Dresden |
Sachsen-Anhalt | Ministerium für Gesundheit und Soziales in 39114 Magdeburg für Erziehereinsatz, KIFÖG und Rechtsfragen.
Kultusministerium ebenfalls in 39114 Magdeburg für Erzieherausbildung, BFS, FS, Bachelor- Hochschulabteilung. |
Schleswig-Holstein | Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein in 24114 Kiel https://www.schleswig-holstein.de |
Thüringen | Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Abteilung Allgemein bildende Schulen, berufsbildende Schulen in 99096 Erfurthttps://bildung.thueringen.de/ |
Erforderliche Unterlagen einreichen
Hier ist eine Liste, an der Du Dich orientieren kannst, welche Unterlagen Du im jeweiligen Ministerium einreichen musst. Bitte informiere Dich zur Sicherheit immer selbst! Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Solltest Du Deine Unterlagen übersetzen lassen müssen, sollte dies von ermächtigten oder öffentlich gestellten Übersetzerinnen oder Übersetzern erledigt werden. Englischsprachige Dokumente, benötigen keine Übersetzung. Ist ein ausländisches Dokument nicht in lateinischer Schrift verfasst, muss eine Transliteration der Berufsbezeichnung nach ISO-Norm darin enthalten sein. Folgende Unterlagen benötigst Du:
- Antrag
- Lebenslauf
- Personaldokument
- Nachweis der Erwerbsabsicht im jeweiligen Bundesland: Kopie der polizeilichen Anmeldung; wenn Du in dem Bundesland nicht wohnst, brauchst Du einen schriftlichen Nachweis, dass Du in dem Bundesland arbeiten möchtest (z. B. Arbeitsvertrag)
- Nachweise der ausländischen Berufsqualifikation: Zeugnisse von Arbeitgebern, Kursen, Seminaren oder anderen Weiterbildungen
- Nachweise der Berufserfahrung und sonstige Befähigungsnachweise
- Heiratsurkunde: Diese ist in der Regel nur mit einzureichen, wenn Du eine Namensänderung hattest
- Bescheinigung Deines Herkunftsstaates
In der Kinderpflege arbeiten
Vorsicht! Wenn Du als ausländische Arbeitskraft nach Deutschland kommst, gerne in der Kinderpflege in einer Kindertageseinrichtung arbeiten möchtest, solltest Du Dich vorab informieren, in welchen Bundesländern dies möglich ist. In Baden-Württemberg, Thüringen, Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt der Beruf der Kinderpflegerin oder des Kinderpflegers beispielsweise als Ausbildungsberuf. In den anderen Bundesländern ist das leider nicht so. Dort wird es Sozialassistentin/Sozialassistent oder Sozialhelferin/Sozialhelfer genannt und ist dort kein anerkannter Beruf. In Berlin oder Brandenburg dürfen zum Beispiel nur anerkannte Erzieherinnen und Erzieher mit den Kindern in einer Kita arbeiten. Du kannst dennoch in den anderen Bundesländern als Kinderpflegekraft arbeiten, allerdings nicht in Kindertageseinrichtungen.
Gleichstellungsantrag abgelehnt?
Wird keine Gleichstellung festgestellt, hast Du immer die Möglichkeit, eine Weiterbildung zu machen. Wird Dein ausländisches Berufszertifikat nicht anerkannt und Du nur als Kinderpflegekraft eingestuft, kannst Du jederzeit in Deutschland eine Erzieher-Ausbildung absolvieren. Es ist keine verschwendete Lebenszeit. In jeder Ausbildung kannst Du etwas dazulernen. Einige gehen diesen Weg, andere nicht. Andernfalls kannst Du jederzeit im zuständigen Ministerium nachzufragen und dir Informationen einholen.
Deutsche Erzieherausbildung: Anerkennungsjahr nutzen
Wenn Du eine reine schulische Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher oder den Studiengang Soziale Arbeit in Deutschland absolvierst, kannst Du am Ende das Anerkennungsjahr nutzen, um im Ausland Erfahrungen zu sammeln. Das ist für Berufe der sozialpädagogischen Richtung vorgesehen. Durch das Anerkennungsjahr kannst Du Dein Studium oder Deine schulische Ausbildung praxisnah abschließen. Es handelt sich um ein einjähriges Berufspraktikum. Erkundige Dich beim Ministerium Deines Bundeslandes, in welchem Land Du Dein Anerkennungsjahr machen kannst. Die Chancen sind sehr hoch, es bewilligt zu bekommen, weil der Staat mehrsprachige Erzieherinnen und Erzieher unterstützt.
Im Ausland studiert, in Deutschland arbeiten – die Anerkennung Deiner Abschlüsse
Du hast im Ausland an der Universität studiert und möchtest nun in Deutschland als Pädagogin oder Pädagoge in einer Kita arbeiten? Das erste, was Du tun musst, ist, Deinen Universitätsabschluss (z. B. in Sozialpädagogik) im entsprechenden Bundesland anerkennen zu lassen. Der zweite Schritt ist, eine am besten duale Ausbildungsstelle als Erzieherin oder Erzieher anzustreben. Ein vorheriges Praktikum in einer Einrichtung macht übrigens einen guten Eindruck. Die Deutschkenntnisse sollten ausreichend sein, sonst wird es schwer, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden.
Ganz wichtig ist immer, sich vorher und rechtzeitig im jeweiligen Ministerium zu informieren, welche Möglichkeiten es gibt, falls der Antrag abgelehnt wird.
FAQs
Wie sind die Zukunftsaussichten als Erzieher/in in Deutschland?
Die Zukunftsaussichten als Erzieherin in Deutschland zu arbeiten, sind wirklich prima. Derzeit ist der Mangel an qualifizierten Erzieherinnen so groß, dass auch in 10-20 Jahren noch Erzieher benötigt werden.
Welche Bundesländer in Deutschland erkennen auch fachfremde Berufsabschlüsse an?
Derzeit sind es nur die Bundesländer Berlin, Sachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, die fachfremde Berufsabschlüsse anerkennen. Für mehr Informationen wendet Ihr Euch am besten an das jeweilige Bundesland.
In welchen Bundesländern muss ich vor der Ausbildung zur Erzieherin eine pädagogische Vorbildung besitzen?
In Niedersachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern wird eine zweijährige Ausbildung im sozialen oder pflegerischen Bereich vorausgesetzt.
Gibt es auch Möglichkeiten, ohne eine pädagogische Ausbildung in einer Kita zu arbeiten?
Zumindest gibt es die Möglichkeit, durch PiA (Praxisintegrierte Ausbildung in Nordrhein-Westfalen) als Quereinsteiger Geld zu verdienen und gleichzeitig die Ausbildung als Erzieher/in zu absolvieren. Nach drei Jahren bist Du dann staatlich anerkannte Erzieherin.
Können auch Quereinsteiger Erzieher/in werden?
Prinzipiell ist das möglich, erfordert aber immer Weiterbildungen und -Qualifikationen.
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